FAQ

FAQ

 

Frage: Was heißt eigentlich ESD?
Antwort: ESD (Electronic Software Download) ist die schnellste und einfachste Art, Software und Software-Lizenzen zu kaufen. Die Software wird online gekauft und bezahlt und sofort digital geliefert. Früher gab es dafür die Aufkleber (COA)und die Produkt Key Card (PKC).  

 

Frage: Was heißt bzw. bedeutet für mich als Käufer eigentlich "gebraucht"?
Antwort: Das bedeutet, dass der Produktkey bereits aktiviert und einem Microsoft Konto zugeordnet wurde. Aber: der ursprüngliche Besitzer hat das Programm deinstalliert und damit den Produktschlüssel zur weiteren Verwendung freigegeben. Es gibt nur einen Unterschied zu “neu“. Bei gebraucht kann es sein, dass telefonisch aktiviert werden muß. Ist aber selten der Fall, und wenn, dann helfen wir dabei.

 

Frage: Ist das alles legal?
Antwort: Ja natürlich. Zumindest so wie wir das machen. Sie erhalten zum Produktkey für die Aktivierung auch die Lizenz. Also auch für Microsoft Audits geeignet.Nach neuester Rechtsprechung darf die Lizenz übertragen und erneut aktiviert werden. Dies auch, wenn Sie selbst später den PC wechseln. Sie dürfen dann den Key erneut aktivieren - auch öfters. Allerdings niemals auf mehreren PCs gleichzeitig. Ausnahme: Office 365 Home, da dieses Programm für 5 PCs ausgelegt ist. Hierbei handelt es sich allerdings  um eine Jahresversion (365 Tage).

 

Frage: Handelt es sich grundsätzlich  um abgespeckte oder zeitlich begrenzte Versionen?
Antwort: Nein, es handelt sich immer um Dauer-Vollversionen. Ausser, wie erwähnt,  bei der zeitlich auf ein Jahr begrenzten Office 365 Version.

 

Frage: Man hört immer wieder davon, dass Produktkeys nach kurzer Zeit gesperrt werden. Kann mir das bei Ihnen auch passieren?
Antwort: In der Regel werden legale MS Konten nicht gesperrt. Hier handelt Microsoft nach eigenem System. Ihnen geschieht in diesem Falle nichts. Sollte dies tatsächlich eintreten, melden Sie sich einfach sofort bei uns und Sie erhalten einen Ersatzkey. Wir klären dann den Vorfall mit Microsoft.

 

Frage: Hat der ursprüngliche Besitzer des gebrauchten Keys Zugriff auf mein MS Konto oder gar auf meinen PC?
Antwort: Nein, natürlich nicht. Das ist technisch gar nicht möglich.

 

Frage: Warum sind Sie so günstig?
Antwort: Wir sind eigentlich eher im mittleren Preissegment. Günstig oder billig sind eher die Keys, die für 10-20€ auf dem Markt geworfen werden,aus China kommen und schnell gesperrt sind.

 

Frage: Woher stammen die Keys?
Antwort: Das ist verschieden. Die älteren Keys werden uns natürlich in Unmengen angeboten. Bei den neueren Keys handelt es sich oft um Fehlbestellungen. Der Kunde kauft in der Regel die günstigere Home & Student Version, merkt dann aber, dass er „Outlook“ braucht, also muß er Home & Business kaufen und gibt uns die gebrauchte Home & Student wieder zurück usw.

 

Frage: Warum müssen manche Keys telefonisch aktiviert werden?

Antwort: Das kann mehrere Gründe haben, hauptsächlich sehen wir das als reine Willkür, denn Sie bekommen bereits bei der 2.Aktivierung folgenden verwirrenden Hinweis; „Für diesen Produktkey wurde bereits die maximale Anzahl an Aktivierungen erreicht“
Wir geben Ihnen aber alles mit auf dem Weg um die Aktivierung dennoch durchführen zu können.
Zur Not führen wir die Aktivierung für Sie aus.

 

Achtung!!!

Microsoft hat Oktober 2021 grundlegende Änderungen vorgenommen!

Der Produktkey fällt weg. Einen Produktkey hatten man bis Dato immer erhalten, wenn man eine Lizenz auf einem Microsoft Konto eingelöst hat. Microsoft hat die Produktkeys nun unsichtbar gemacht.

Wichtig ist also in der Zukunft sein Microsoft Login nicht zu vergessen, weil die Lizenz seine Wertigkeit verliert, wenn diese eingelöst ist. Ohne Microsoft Konto kein Office.

Gebrauchte Software ist mit Office 2021 Geschichte. Produktkeys für Office 2013-2016-2019
gibt es aber weiterhin.

 

Europäische Rechtslage

"Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen."

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

 

Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

  • die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
  • die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
  • die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
  • das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
    (Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)

Darüber hinaus können wir versichern, dass;

 

  • Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
  • Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
  • Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
  • Die Software  mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen  Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU  oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde

 

 

 

 

 

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

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